Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht umfasst sowohl das Bauplanungs- als auch das Bauordnungs- und Baunachbarrecht ein­schließlich der Planung und Verwirklichung von Industrie-, Gewerbe-, Verkehrs- und Flughafenanlagen. Hinzu kommen Rechtsbereiche, die mit dem öffentlichen Baurecht eng verzahnt sind (u. a. Raumordnung und Landesplanung, Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Denkmalschutzrecht).

Verkehr

Ich berate und vertrete beim Bau und Betrieb des Schienenverkehrs, bei rechtlichen Fragen der Luftfahrt und dem Gebrauch von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der entsprechenden Fachplanungen.

Umweltrecht

Das Umweltrecht umfasst zahlreiche, häufig europarechtlich geprägte Einzelmaterien mit dem übergreifenden Zweck, die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme zu erhalten. Ich berate und vertrete insbesondere Kommunen und Einzelpersonen im Immissionsschutzrecht, im Naturschutzrecht und im Wasser- und Abwasserrecht.

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Ich berate und vertrete Unternehmen, Einzelpersonen und Behörden in folgenden Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts: Abgabenrecht, Recht der öffentlichen Anstalten, Gewerberecht, Staatshaftungsrecht sowie im Enteignungs- und Entschädigungsrecht.

Kommunalrecht

Seit Langem bin ich auf dem Gebiet des Kommunalrechts tätig. Ich berate und vertrete in allen Fragen, die die innere Struktur und das nach außen gerichtete Handeln der kommunalen Gebietskörper­schaften sowie ihr Verhältnis zu den Aufsichtsbehörde und Bürgerbegehren betreffen. Grundlage des Kommunalrechts ist das Recht der kommunalen Selbstverwaltung. Danach ist die Gemeinde für alle An­gelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zuständig. Das Kommunalrecht fasst dabei alle Regelungen zusammen, die Kommunen betreffen – von der Gemeindeordnung, Kommunalverfassung über Kommunalwahlgesetz bis hin zu Satzungen und der Gemeindehaushaltsverordnung.

Kommunales Abgabenrecht

Das kommunale Abgabenrecht umfasst im Wesentlichen Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge, Kanalanschlussbeiträge, Wasseranschlussbeiträge, Wasser- und Abwassergebühren sowie Kostenerstattungen für die Hausanschlüsse. Die Beiträge und Gebühren werden in den Flächenstaaten regelmäßig auf der Grundlage kommunaler Beitrags- und Gebührensatzungen erhoben, die sich an den Vorgaben der Kommunalabgabengesetze messen lassen müssen.

Öffentlich-rechtliche Verträge

Der Abschluss städtebaulicher Verträge (einschließlich Erschließungsverträge) hat in den letzten Jahren eine zunehmende Bedeutung erlangt. Derartige Verträge ermöglichen es den Gemeinden, die beim Erlass und Vollzug von Bauleitplänen anfallenden Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen auf die begünstigten Privaten umzulegen. Dies betrifft insbesondere die Kosten der Bauleitplanung, die Durchführung oder Kostentragung von Maßnahmen zum Ausgleich sowie die Kosten, die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind. Trotz dieser Vorteile darf nicht übersehen werden, dass der Abschluss derartiger Verträge mit Rechtsrisiken verbunden sein kann, die im Ernstfall zur Nichtigkeit der getroffenen Regelungen führen und höchst unerfreuliche Rückabwicklungsstreitigkeiten nach sich ziehen können. Ich berate und vertrete Sie schon vor dem Abschluss dieser öffentlich-rechtlichen Verträge.